Rechtsbeistand bei Erbschaftssteuermeldung, Erbschein, Grundbuch, Kataster
Kosten
abhängig vom Streitwert *
Abrechnung nach
Tariftabelle
Für wen?
Privatpersonen
Kurzbeschreibung
Dieses Kostenbeispiel betrifft Erben, welche die Erbschaftssteuermeldung innerhalb eines Jahres ab Todesfall einreichen müssen sowie gegebenenfalls den Erbschein bei Gericht beantragen und den Antrag beim Grundbuch sowie Kataster einreichen sollen.
Sachlage
● Ein Verwandter verstirbt.
● Die Erben sind verpflichtet, innerhalb eines Jahres ab Todesfall die sog. Erbschaftssteuermeldung bei der Agentur der Einnahmen einzureichen (in bestimmten Fällen ist man von dieser Pflicht befreit).
● Befindet sich eine Immobilie in der Erbmasse, muss zudem der Erbschein bei Gericht beantragt sowie der Grundbuchs- bzw. Katasterumschreibungsantrag gestellt werden.
Weshalb?
● Mit der Erbschaftssteuermeldung wird der steuerliche Aspekt der Erbschaft geregelt; die eventuell geschuldeten Steuern werden entrichtet.
● Mit dem gerichtlichen Erbschein kann die Umschreibung einer Immobilie im Grundbuch und Kataster vorgenommen werden.
Was
● Erstgespräch
● Ausarbeitung und Einreichung der Erbschaftssteuermeldung
● Erlangung des Erbscheines bei Gericht
● Einreichung des Grundbuchs- und Katasterumschreibungsantrages
Wo
- Beratung vor Ort in Bruneck und Brixen
- Austausch telefonisch, via E-Mail oder Videokonferenz
- Vertetung vor dem Gericht
Warum mit Luca Aversa?
● Erstgespräch
● Individuelle Behandlung Ihres Falles
● Kostentransparenz durch detalliertes Angebot
● Online-gestützte Beratung mittels Videokonferenz
● Mehrsprachige Beratung möglich, inkl. Englisch
* Bei den veranschlagten Kosten handelt es sich um ein beispielhaftes Angebot aus meiner Rechtspraxis. Selbverständlich wird jeder Fall individuell behandelt. Schildern Sie mir Ihren Fall und fordern Sie ein kostenloses Angebot an oder vereinbaren Sie ein Erstgespräch. Bei der Abwicklung sämtlicher Fälle versuche ich so effizient wie möglich zu arbeiten und halte dabei meine Kosten immer transparent.